
Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, gilt überdies in allen Einrichtungen das Abstandsgebot von mindestens anderthalb Metern. Um die Einhaltung zu ermöglichen, wurde jeweils eine maximale Besucherzahl festgelegt.
Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, gilt überdies in allen Einrichtungen das Abstandsgebot von mindestens anderthalb Metern. Um die Einhaltung zu ermöglichen, wurde jeweils eine maximale Besucherzahl festgelegt.