Inselzoo Altenburg

Menü

Inselzoo Specials

Wieder Familienfest auf dem Inselzoo!.
Zu einer guten Tradition ist es geworden, innerhalb des Park- und Teichfestes das alljährliche Inselzoofest zu feiern.

In diesem Jahr steht dafür der 8. August 2009 dick im Kalender angestrichen! In diesem Jahr steht dafür der 8. August 2009 dick im Kalender angestrichen! Gemeinsam mit ihren Eltern und Großeltern sind die Jüngsten nach der Eröffnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Altenburg, Michael Wolf (14.00 Uhr), zum Theater WiWo Leipzigmit dem Stück „Isabell und der Kartoffelkönig“ eingeladen.
weiter lesen



Öffnungszeiten & Preise



Öffnungszeiten Inselzoo


Image
1. Mai bis 4. Oktober 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
5. Oktober bis 30. April 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

( letzter Einlass eine halbe Stunde vor Schliessung )



Eintrittspreise Inselzoo*


Image
Kinder ab dem vollendeten 6.
Lebensjahr
1,00 Euro

Jugendliche ab 14 Jahre und
Erwachsene
1,50 Euro






Öffnungszeiten und Preise Bootsverleih*


Montag bis Sonntag
10.00 Uhr bis 18.30 Uhr
für eine halbe Stunde
Ruderboot: 1,50 Euro
Tretboot: 2,50 Euro
für eine volle Stunde
Ruderboot: 2,00 Euro
Tretboot: 5,00 Euro
für jede weitere angefangene halbe Stunde
Ruderboot: 2,00 Euro

Tretboot: 2,50 Euro


Futterautomaten:
Der Inselzoo stellt Futterautomaten zur Verfügung, die Futter für einen Preis von 0,10 € abgeben.

Hinweis:
Wir bitten darum, passendes Münzgeld für die Eintritts- und Futterautomaten bereit zu halten, da keine Wechselmöglichkeit besteht. Hunde dürfen angeleint mit in den Zoo genommen werden.

* Freier Eintritt und freier Bootsverleih
1. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
2. Kinder und begleitende Aufsichtspersonen von KiGa´s, die ihren Sitz in der Stadt Altenburg haben, soweit der Besuch des Inslzoos im Rahmen der Betreuungszeit der KiGa erfolgt.
3. Kinder (Schüler) und begleitende Lehrkräfte von freien und staatlichen Schulen, die Ihren Sitz in der Stadt Altenburg haben, soweit der Besuch des Inselzoos im Rahmen des Unterrichts erfolgt.
4. Kinder und begleitende Aufsichtspersonen von Kinderheimen, die sich in Trägershcaft der Stadt Altenburg befinden.
4. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises im Sinne des §69 (SGB), Neuntes Buch (IX)
5. Inhaber von Sozialpass, die das Landratsamt Altenburger Land oder die Stadtverwaltung Altenburg ausgestellt hat.